Kündigung

Unabhängig vom Vertragsende durch Zeitablauf bleibt die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund hat schriftlich zu erfolgen.

Stornierung

Bei Stornierung des Auftrages sind zunächst von beiden Seiten alle Möglichkeiten für die Suche nach alternativen Lösungen zu nutzen. Gelingt dies nicht und erfolgte die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor der Durchführung, sind 50% der Gesamtkosten sowie 100% der bereits realisierten Leistungen zu begleichen. Erfolgt die Stornierung weniger als drei Tage vor der Durchführung, dann sind sämtliche Kosten zu begleichen.

Treuepflichten

Die eingesetzten Trainerinnen verpflichten sich, über alle während ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vertragsverhältnisses nicht für ein Unternehmen tätig zu sein, das mit dem Auftraggeber im direkten regionalen Wettbewerb steht. Die Tätigkeit bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bleibt unberührt. Dies gilt auch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vertrages, unerheblich, ob dieser durch Zeitablauf oder durch Kündigung beendet wurde.

Urheberrechte

Der Auftraggeber erhält im Rahmen der Beratungstätigkeit Präsentationen, Konzepte und grundlegende Ideen. Alle Rechte verbleiben diesbezüglich beim Auftragnehmer. Die erstellten Unterlagen sind nur für den Gebrauch durch den Auftraggeber und die von ihm beauftragten Mitarbeiter entsprechend dem Auftrag bestimmt. Die Verteilung an Dritte und Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Eine Weiterveräußerung der Konzepte, Ansätze und grundlegenden Ideen ist ausdrücklich nicht gestattet.

Sonstiges

In diesem Angebot sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Sonstige Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf dieses Angebot wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Die zugehörigen Nachträge sind bei Unterzeichnung Bestandteil der vorliegenden Vertragsbedingungen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit vereinbart, der zuständige Gerichtsort des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Bedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.